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Benutzungsordnung
- Die Bestände
des Thomas-Bernhard-Archivs (TBA) können für wissenschaftliche,
literarische oder publizistische Arbeiten benutzt werden. Die Thomas-Bernhard-Privatstiftung
behält sich Einschränkungen in Einzelfällen vor.

Th.-B.-Archiv - Grundriss Erdgeschoss;
Foto: Betz |
- Die Benutzerinnen
und Benutzer werden gebeten, möglichst im Voraus Ankunft und voraussichtliche
Dauer ihres Aufenthalts sowie ihre Benutzungswünsche schriftlich
mitzuteilen.
- Die Benutzerin
bzw. der Benutzer trägt sich bei jedem Besuch des TBA in das Besucherbuch
ein, füllt eine Benutzungsvereinbarung aus und unterschreibt sie.
Dem Archiv unbekannte Personen weisen sich durch Reisepass oder Personalausweis
aus.
- Studierende sollten
eine formlose Bestätigung ihres Forschungsvorhabens durch eine
Betreuerin bzw. einen Betreuer aus einer akademischen Institution vorlegen.
- Für jede gewünschte
Archivalie ist ein eigener Bestellschein auszufüllen. Die gewünschten
Materialien können jeweils nur in begrenzter Menge zur Verfügung
gestellt werden. In Einzelfällen ist vor der Benutzung die Erlaubnis
des Urheberrechtsinhabers einzuholen. Bestimmte Bestandsgruppen und
Einzelstücke sind aus konservatorischen, rechtlichen oder anderen
Gründen beschränkt oder gar nicht benutzbar.
- Sämtliche
Archivalien sind im Leseraum des TBA zu benutzen.
- Mäntel, Handtaschen
und Mappen dürfen nicht in den Leseraum mitgenommen werden. Eine
Haftung für sämtliche mitgebrachten Gegenstände ist im
gesamten Archivbereich ausgeschlossen.
- Bei der Ausgabe
der Archivalien empfiehlt es sich, eine sofortige Überprüfung
auf Vollständigkeit und eventuelle Schäden vorzunehmen. Erfolgt
keine Reklamation, so wird angenommen, dass die Materialien einwandfrei
und vollständig übernommen wurden.
- Mit dem ausgegebenen
Objekten ist sorgfältig und schonend umzugehen. Die vorgefundene
Ordnung ist strikt beizubehalten. Für eigene Notizen ist ausschließlich
die Benutzung von Bleistiften erlaubt. Das Schreiben in und auf den
Objekten und das Ablegen von Büchern oder sonstigen Materialien
darauf ist untersagt, ebenso die Benutzung technischer Hilfsmittel (Scanner,
Diktiergerät etc.).
- Bei längerem
Verlassen das Arbeitsplatzes und spätestens 15 Minuten vor Schließung
des Leseraumes sind die Materialien vollständig und unversehrt
zurückzugeben.
- Die Bibliothek
des TBA ist frei zugänglich. Ausgenommen hiervon sind Widmungsexemplare
und annotierte Exemplare, die wie Archivalien bestellt und benutzt werden.
- Die Erlaubnis zur
Einsicht in die Archivalien schließt nicht die Berechtigung zu
deren Veröffentlichung ein. Jede Veröffentlichung (im Ganzen,
in Auszügen, zitatweise oder in jeder Form der Erwähnung)
bedarf der Genehmigung durch den Urheberrechtsinhaber.
- Bei jeder Verwertung
ist zumindest einmal als Quelle "Thomas-Bernhard-Archiv, Gmunden"
ungekürzt anzuführen, im Weiteren genügt die Sigle TBA.
Bei wissenschaftlichen Publikationen ist die Signatur hinzuzufügen.
Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, von allen Veröffentlichungen
und veränderten späteren Auflagen oder Nachverwertungen, für
die Material des Archivs verwendet wurde, dem TBA ein Exemplar bei Erscheinen
kostenlos und unaufgefordert zu überlassen. Das gilt auch für
unveröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten.
- Mit der Erlaubnis
zur Veröffentlichung verliert das Archiv nicht das eigene Recht,
diese Materialien in jeder Form auszuwerten oder Dritten eine Auswertung
zu gestatten.
- Die Vervielfältigung
von Archivalien ist grundsätzlich nicht möglich. Über
Ausnahmen, z.B. bei Editionsvorhaben oder Ausstellungen wird im Einzelfall
entschieden.
- Die vorliegende
Benutzungsordnung ist Bestandteil der Benutzungsvereinbarung. Mit deren
Unterzeichnung schließt die Benutzerin bzw. der Benutzer einen
Vertrag mit dem TBA, vertreten durch die Archivleitung, ab. Die Benutzerin
bzw. der Benutzer verpflichtet sich, diesen einzuhalten und haftet für
alle Schäden und Nachteile, die dem Archiv bei Nichteinhaltung
entstehen.
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